Versammlungen bis 1000 Personen wieder erlaubt

Covid-19-Pandemie

Versammlungen bis 1000 Personen wieder erlaubt

19. Juni agvs-upsa.ch – Ein weiterer Schritt zurück zur Normalität: Der Bundesrat hat am Freitagnachmittag beschlossen, die Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 weitgehend aufzuheben. Die Details.

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Quelle: admin.ch

cst./pd. Da die Fallzahlen von Neuinfizierten, der Hospitalisationen und der Todesfälle seit dem 27. April gesunken sind und sich auf tiefem Niveau stabilisiert haben, wurden die verbliebenen Einschränkungen per 22. Juni 2020 weitgehend aufgehoben. Folgendes hat der Bundesrat unter anderem beschlossen: Das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum wird aufgehoben, Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 1’000 Personen sind wieder erlaubt. Jedoch muss das Nachverfolgen von Kontakten stets möglich sein, zum Beispiel durch die Aufteilung des Publikums in Sektoren. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind ab Anfang September ebenfalls wieder erlaubt – dies unter der Bedingung, dass sich die epidemiologische Lage nicht verschlechtert. Dabei müssen die Teilnehmenden ebenfalls in Sektoren aufgeteilt werden.

Die Auswirkungen auf die bestehenden Schutzkonzept-Vorlagen werden im Verlaufe der nächsten Woche überprüft. Der AGVS und die BAZ werden zu gegebener Zeit auf der Website informieren.

Entschieden wurde auch, dass die Sperrstunde für Restaurationsbetriebe, Discos und Nachtclubs aufgehoben wird und in Restaurants keine Sitzplicht mehr besteht. Im ÖV wird das Tragen einer Maske dringend empfohlen, bei Demonstrationen gilt Maskenpflicht. Was die Social-Distancing-Regel betrifft, wird diese von zwei auf eineinhalb Meter reduziert. Nicht zuletzt wird die Homeoffice-Empfehlung aufgehoben. 

Mit den ab 22. Juni beschlossenen Lockerungen setzt der Bundesrat verstärkt auf eigenverantwortliches Handeln; die Menschen sollen weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln einhalten. Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang die Vorgaben für Schutzkonzepte vereinfacht und vereinheitlicht. Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen, auf spezifische Regeln für einzelne Kategorien von Betrieben, Veranstaltungen oder Bildungseinrichtungen wird jedoch verzichtet.

Hier geht es zum aktualisierten Factsheet «Rechtliche Informationen zum Coronavirus».
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