Strassenhelfer:in mit eidg. Fachausweis

Über den Beruf

Strassenhelfer:innen mit eidgenössischem Fachausweis erbringen Dienstleistungen in den Bereichen Pannen- und Unfalldienst, Transport, Fahrzeug-Assistance und Verkehr. Ihre Kund:innen sind Fahrzeughaltende und/oder Fahrzeugführende, deren Fahrzeuge teilweise oder auch vollständig funktionsuntüchtig sind. Sie sind ausgewiesene Spezialist:innen in Sachen Sicherheit, Mensch und Technik im Strassenverkehr.

Sie sind in der Lage:

  • am jeweiligen Ereignisort die Situation in Bezug auf Gefahren und mögliche weitere Schäden, insbesondere auf die Sicherheit der anwesenden Personen und Güter, sowie die Gefährdung der Umwelt richtig einzuschätzen und die notwendigen Massnahmen einzuleiten;

  • in Absprache mit ihren Kund:innen, den Versicherungen und den jeweiligen Auftraggebenden das Vorgehen festzulegen;

  • ihre Kund:innen in allen Fragen, die mit der Panne oder dem Unfall zu tun haben, zu beraten und sie bei ihrer Weiterfahrt zu unterstützen.

Vertiefungsrichtungen

  • Pannenhilfe
    Störungen an Fahrzeugen zu diagnostizieren und Fahrzeuge zu entpannen – sei dies durch eine Notreparatur oder eine andere Massnahme – und danach deren Fahrtüchtigkeit korrekt einzuschätzen und nach Möglichkeit wiederherzustellen.

  • Unfallhilfe
    Fahrzeuge zu sichern, zu bergen, zu transportieren, fachgerecht einzulagern bzw. deren Entsorgung zu organisieren. Bei Bagatellunfällen die Fahrzeuge in Bezug auf deren mögliche Weiterfahrt zu beurteilen.

Arbeitshaltung & Kompetenzen

Strassenhelfer:innen zeichnen sich aus durch organisatorische, kommunikative und technische Kompetenzen sowie die Fähigkeit, die Sicherheit auf der Strasse für alle Beteiligten und in allen Situationen sicherzustellen. Die Strassenhelfer:innen erledigen die anfallenden administrativen Arbeiten sachgerecht und zuverlässig.

Sie verfügen über Grundkenntnisse im Versicherungsrecht und vertiefte Kenntnisse im Strassenverkehrsrecht. Sie bilden sich kontinuierlich weiter, sowohl im Bereich der Fahrzeugtechnik als auch in den Bereichen Sicherheit, Kommunikation, Strassenverkehr und Erste Hilfe.

Zulassung zur Berufsprüfung

Zur Berufsprüfung wird zugelassen, wer:
  • über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis der Automobil-, Karosserie-, Landmaschinen- oder Motorradbranche oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt und mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung vorweisen kann, davon mindestens zwölf Monate in der gewählten Vertiefungsrichtung;

    oder

  • über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis in einem anderen Bereich oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt und mindestens vier Jahre einschlägige Berufserfahrung vorweisen kann, davon mindestens zwölf Monate in der gewählten Vertiefungsrichtung

    und

  • über ein gültiges Zertifikat Ersthelfer Stufe 1 IVR verfügt.
     

Mehr dazu erfährst du hier:

Zum Lehrgang:
 www.ass.ch

Zur Berufsprüfung:
 www.roadranger.ch

Subventionen 💰

Wer sich mit einem Kurs auf eine eidgenössische Prüfung vorbereitet, wird vom Bund finanziell unterstützt. Doch wie ist der Ablauf, diese zu beantragen?

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