Informationen zur Ausbildung

Grundsätzlich ist es möglich, dass alle Betriebe, die über das nötige Fachpersonal und über die entsprechende Infrastruktur verfügen, ausbilden dürfen.

Obligatorisch wird von den Berufsbildner:innen ein erfolgreicher Besuch des «Berufsbildnerkurses» mit schweizweit anerkanntem Nachweis verlangt. Dieser umfasst insgesamt 40 Präsenzstunden.

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Die fachlichen Mindestanforderungen an die Berufsbildner:innen sind gemäss der Bildungsverordnung des entsprechenden Ausbildungsberufes zusätzlich festgelegt.

Fachliche Anforderungen bei technischen Grundbildungen

Automobil-Mechatroniker:in EFZ «Personenwagen» oder «Nutzfahrzeuge»

  • Automobil-Mechatroniker:in EFZ mit mindestens drei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet, mit einer vom AGVS anerkannten zusätzlichen fachtechnischen Ausbildung mit Abschluss und dem AGVS-Didaktikmodul mit Abschluss;

  • gelernte/r Automechaniker:in oder Fahrzeug-Elektriker-Elektroniker:in mit mindestens fünf Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet, einer vom AGVS anerkannten zusätzlichen fachtechnischen Ausbildung mit Abschluss und dem AGVS-Didaktikmodul mit Abschluss;

  • Automobildiagnostiker:in mit eidg. Fachausweis, eidg. dipl. Automechaniker:in, eidg. dipl. Fahrzeug-Elektriker-Elektroniker:in, eidg. dipl. Autoelektriker:in oder Bachelor of Science in Automobiltechnik und Automobilingenieur:in.

Automobil-Fachmann/-frau EFZ «Personenwagen» oder «Nutzfahrzeuge»

  • Automobil-Fachmann/-frau EFZ, Automobil-Mechatroniker:in EFZ, gelernte/r Automechaniker:in und Fahrzeug-Elektriker-Elektroniker:in mit mindestens drei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet und dem AGVS-Didaktikmodul mit Abschluss;

  • gelernte/r Automonteur:in mit mindestens fünf Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet und dem AGVS-Didaktikmodul mit Abschluss;

  • Automobildiagnostiker:in mit eidg. FA, eidg. dipl. Automechaniker:in, eidg. dipl. Fahrzeug-Elektriker-Elektroniker:in, eidg. dipl. Autoelektriker:in oder Bachelor of Science in Automobiltechnik und Automobilingenieur:in.

Automobil-Assistent:in EBA

  • Automobil-Fachmann/-frau EFZ, Automobil-Mechatroniker:in EFZ, gelernter Automonteur:in, Automechaniker:in und Fahrzeug-Elektriker-Elektroniker:in mit mindestens drei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet und dem AGVS-Didaktikmodul mit Abschluss;

  • gelernte/r Automonteur:in mit mindestens fünf Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet und dem AGVS-Didaktikmodul mit Abschluss;

  • Automobildiagnostiker:in mit eidg. FA, eidg. dipl. Automechaniker:in, eidg. dipl. Fahrzeug-Elektriker-Elektroniker:in, eidg. dipl. Autoelektriker:in oder Bachelor of Science in Automobiltechnik und Automobilingenieur:in.

Grundlagendokumente der Lehrberufe

Nachfolgend finden Sie die zentralen Grundlagendokumente zu den beruflichen Grundbildungen. Dazu gehören unter anderem die Bildungsverordnungen, Bildungspläne, üK-Konzepte und weitere offizielle Unterlagen.

Technische Grundbildungen

Grundbildungen Detailhandel

Grundbildung Kaufleute

AGVS-Didaktikmodule


AGVS-Didaktikmodul «Instrumente der BiVo 2018 einsetzen»

Zur Kursausschreibung
 
AGVS-Didaktikmodul «Lernende selektieren»
Zur Kursausschreibung


AGVS-Didaktikmodul «Junge Erwachsene führen und Krisen überwinden»

Zur Kursausschreibung

Z1, Z2, Z3 und Z4 AA (Alternative Antriebssysteme)

Die Ausbildung Z1, Z2, Z3 und Z4 AA findet in den regulären Lehrgängen für Automobildiagnostiker:innen mit eidg. Fachausweis in den verschiedenen Ausbildungsorten statt. 

Es besteht die Möglichkeit, den Intensivkurs Z4 AA bei der Schweizerischen Technischen Fachschule Winterthur STFW zu absolvieren:

Kursangebot der STFW

Ausstattung und Voraussetzungen für Ausbildungsbetriebe

Die aktuellen Inventarlisten für die technischen Grundbildungen beinhalten das minimale Material, Werkzeug und die Einrichtungen, welche die Betriebe für die jeweiligen Ausbildungen zur Verfügung stellen müssen:

Lehrbetriebsverbünde

In der Schweiz gibt es die Möglichkeit einer Verbundlehre, wobei zwei Betriebe für die Ausbildung zusammengeschlossen sind. Die nötigen Formulare finden Sie hier:

www.berufsbildung.ch

Muster-Lehrvertrag

Die kantonalen Berufsbildungsämter bieten ein elektronisches Formular für das Ausfüllen des Lehrvertrages an. Sie können dieses hier herunterladen: 

www.berufsbildung.ch

Übertritte und Zusatzausbildungen

Die Strukturen in der Bildungsverordnung und im Bildungsplan beachten die Durchlässigkeit zwischen den drei Grundbildungen der technischen Berufe des AGVS. Die vorliegende Zusammenstellung gibt Empfehlungen zu häufig gestellten Fragen im Zusammenhang mit möglichen Übertritten:

🚘 Kostenübernahme: Praktischer Fahrunterricht

Bei zwei Ausbildungen sind die Betriebe verpflichtet, die Kosten von Lektionen des praktischen Fahrunterrichts für Lernende zu übernehmen:

  • Automobil-Mechatroniker:in EFZ: mindestens 15 Lektionen praktischen Fahrunterrichts

  • Automobil-Fachmann/-frau EFZ: mindestens 15 Lektionen praktischen Fahrunterrichts
     

Bei folgenden Lehrberufen muss der Lehrbetrieb keine Kosten des praktischen Fahrunterrichts übernehmen:

  • Automobil-Assistent:in EBA

  • Kaufmann/-frau EFZ im Automobil-Gewerbe

  • Detailhandelsfachmann/-frau EFZ Automobil Sales

  • Detailhandelsfachfrau / Detailhandelsfachmann EFZ Automobil After-Sales

  • Detailhandelsassistentin / Detailhandelsassistent EBA Automobil After-Sales