EFZ-Lernende der Fachrichtung Nutzfahrzeuge dürfen früher an die Lastwagenprüfung

Nutzfahrzeugbetriebe

EFZ-Lernende der Fachrichtung Nutzfahrzeuge dürfen früher an die Lastwagenprüfung

21. Januar 2021 agvs-upsa.ch – Erfreuliche Nachrichten vom Bundesamt für Strassen (Astra): Jugendliche der beruflichen Grundbildungen «Automobil-Fachmann/-frau» und «Automobil-Mechatroniker/-in» mit der Fachrichtung Nutzfahrzeuge dürfen bereits vor ihrem 18. Geburtstag an die Fahrprüfung.

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Quelle: AGVS-Medien

mig. Bisher erhielten nur Lernende in bestimmten beruflichen Grundbildungen den Lernfahrausweis für Personenwagen (Kategorie B und BE) vor Erreichen des Mindestalters von 18 Jahren. Seit 1. Januar 2021 erhalten auch die übrigen Bewerber den Lernfahrausweis mit 17 Jahren. Allerdings mit der Einschränkung, dass sie den Lernfahrausweis mindestens ein Jahr besitzen müssen, um zur praktischen Fahrprüfung zugelassen zu werden. «Besonders für die Absolventen der dreijährigen Ausbildung zum Automobil-Fachmann-/frau der Fachrichtung Nutzfahrzeuge war es bisher schwierig, die Lastwagenprüfung bis zum Lehrende zeitlich zu absolvieren. Viele Lernende beginnen die berufliche Grundbildung bereits mit 15 Jahren», erklärt Olivier Maeder, beim AGVS verantwortlich für den Bereich Bildung. Dieser Umstand führte zu jungen, ausgebildeten Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt, die den Führerausweis noch nicht besassen. 

Das Astra hat nun neu auch eine Erleichterung für die EFZ-Lernenden der Grundbildungen «Automobil-Fachmann/-frau», «Automobil-Mechatroniker/-in» mit der Fachrichtung Nutzfahrzeuge, geschaffen. Ab 1. Februar 2021 gilt: Den Lernenden darf der Lernfahrausweis der Kategorien C und CE ab dem vollendeten 17. Altersjahr erteilt werden und sie dürfen bereits sechs Monate vor dem vollendeten 18. Altersjahr an die praktische Führerprüfung (Kategorien B, BE, C oder CE). Der Ausweis darf aber nach wie vor erst nach dem 18. Geburtstag ausgehändigt werden. 

Der AGVS hat sich im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision der Führerausweisvorschriften für diese Änderung beim Astra starkgemacht. Dabei haben Nutzfahrzeugbetriebe ihr Anliegen über die Nutzfahrzeugkommission des AGVS eingebracht. Olivier Maeder ist erfreut: «Selbstverständlich ist dies nicht nur für die Automobil-Fachleute, sondern auch für die Automobil-Mechatronikerinnen und Mechatroniker und deren Ausbildungsbetriebe eine Verbesserung, da sie nun früher während der Lehre Nutzfahrzeuge fahren können.»

Auf Lernfahrten mit einem Motorfahrzeug der Kategorie C oder einer Fahrzeugkombination der Kategorie CE müssen die Lernenden von einem Fahrlehrer oder einem Inhaber der Ausbildungsbewilligung nach Artikel 20 Absätze 1-3 VZV begleitet werden. Besitzen die Lernenden bereits den Führerausweis der Kategorie C, dürfen sie Lernfahrten mit einer Fahrzeugkombination der Kategorie CE ohne Begleitpersonen durchführen. 
 
Die offizielle Weisung vom Bundesamt für Strassen ASTRA finden Sie hier
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Kommentare


Remi Froehlich 27. Januar 2021 - 19:30
Muss man um den Lastwagenlernfahrausweis zu beantragen zuerst die Autoprüfung bestehen?

agvs_admin 28. Januar 2021 - 14:32
Guten Tag, vielen Dank für die Frage. Der Ablauf ist in diesem Fall wie folgt: Mit 17 kann der/die Auszubildende den Lernfahrausweis der Kat. C (Lastwagen) beantragen und hat somit auch den Lernfahrausweis der Kat B (Personenwagen) und erhält diesen sobald der die Theorieprüfung bestanden hat. Danach geht es zum Verkehrskundeunterricht, Zusatztheorie für Kat. C, praktische Prüfung Kat. B und wenn diese bestanden ist, geht es zur praktischen Prüfung Kat. C. Mit 18 Jahren erhält der/die Auszubildende den Führerausweis für beide Kategorien. Freundliche Grüsse, Serina Danz, Kommunikation & Medien

agvs_admin 16. September 2022 - 15:29
Es dürfen zusätzliche Begleitpersonen mitgeführt werden, auch Kinder. Jedoch dürfen diese den Fahrer nicht ablenken. Betreffend der Handbremse muss es ein Fahrzeug sein, wo der Beifahrer die Handbremse von der Beifahrerseite im Notfall betätigen kann. Es handelt sich ja weiter um eine begleitete Fahrt, wo man jederzeit als Beifahrer noch eingreifen muss. Freundliche Grüsse Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS)

Flavio Birri 11. Februar 2021 - 10:23
Wichtig in diesem Fall ist, dass sich der Lernende mit folgenden Formularen/Beilagen direkt am Schalter des Strassenverkehrsamts meldet: • Lernfahrgesuch (inkl. Bestätigung der Optikers) • Nothelferausweis (original) • Lehrvertrag (original) • ID (dann ist die Bestätigung der Einwohnerkontrolle auf dem Lernfahrgesuch nicht nötig) • allfällige weitere Dokumente (falls nötig) Nur so erhält man danach die Erleichterungen. In Fall meines Sohnes diese Woche im Strassenverkehrsamt Winterthur wusste die Dame am Schalter noch nichts von der Neuerung. Nach einer Abklärungszeit von ca. 20 Minuten war alles klar. Die Info war in Winterthur noch nicht eingetroffen. Es kann also sein, dass auch andere Strassenverkehrsämter noch nicht Bescheid wissen.

Mäder Mikka 20. September 2021 - 13:06
Guten Tag Nach mehrern Versuchen beim Strassenverkehrsamt bei denen ich immer die Antwort erhielt, dass diese Regelung nur für Lastwagenfahrer gilt frage ich mich ob ich als Lastwagenmechaniker den Text falsch interpretiert habe? Vielen Dank für ihre Antwort

agvs_admin 21. September 2021 - 10:45
Guten Tag Herr Mäder, besten Dank für Ihre Frage. Die Regelung gilt auch für Lernende Automobil-Fachmann/-frau und Automobil-Mechatroniker/-in der Fachrichtung Nutzfahrzeuge. Ich habe den Link zur offiziellen Weisung unterhalb des Artikels ergänzt. Freundliche Grüsse, Serina Danz, Kommunikation & Medien

Michel Huggler 25. Oktober 2021 - 20:26
Darf ein lernender NFZ Mechaniker dann nach bestandener PW Prüfung noch begleitet fahren bis er 18 wird oder ist das nicht vorgesehen?

agvs_admin 26. Oktober 2021 - 13:09
Guten Tag Herr Huggler, Es darf kein Fahrschüler bis zum vollendeten 18. Altersjahr ohne Begleitung alleine mit dem Fahrzeug unterwegs sein, auch wenn er die Führerprüfung der jeweiligen Kategorie bereits bestanden hat. Freundliche Grüsse, Arnold Schöpfer, Berufsbildung

Karisa 8. September 2022 - 7:00
Guten Tag. Mein Sohn lernt Mechatroniker LKW und bei uns ist folgende Frage aufgekommen: Nach bestandener Führerprüfung (B) mit 17 1/2 Jahren bekommt man den Führerausweis ja erst mit 18 und darf auch erst mit 18 Jahren alleine Fahren. Wie ist das denn mit Begleitpersonen? Darf er dann nebst einer Person welche den Führerausweis hat, auch zum Beispiel Kinder mitnehmen? Und muss das Auto weiterhin über eine Handbremse verfügen welche für die Begleitperson leicht zu erreichen ist? Besten Dank für die Antwort.

Nico Sommer 23. November 2022 - 17:48
Guten Tag mein Kollege (Automobil-Mechatroniker Nutzfahrzeuge)wurde gerade 18 und hat die praktische prüfung kat. B bereits bestanden. Er hat den Lehrfahrausweis aber erst 3 Monate nach dem 17. Geburtstag beantragt. Bekommt man den Führerausweis trotzdem mit 18?

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