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Flavio Birri 11. Februar 2021 - 10:23
Wichtig in diesem Fall ist, dass sich der Lernende mit folgenden Formularen/Beilagen direkt am Schalter des Strassenverkehrsamts meldet: • Lernfahrgesuch (inkl. Bestätigung der Optikers) • Nothelferausweis (original) • Lehrvertrag (original) • ID (dann ist die Bestätigung der Einwohnerkontrolle auf dem Lernfahrgesuch nicht nötig) • allfällige weitere Dokumente (falls nötig) Nur so erhält man danach die Erleichterungen. In Fall meines Sohnes diese Woche im Strassenverkehrsamt Winterthur wusste die Dame am Schalter noch nichts von der Neuerung. Nach einer Abklärungszeit von ca. 20 Minuten war alles klar. Die Info war in Winterthur noch nicht eingetroffen. Es kann also sein, dass auch andere Strassenverkehrsämter noch nicht Bescheid wissen.
8 + 2 =
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