News aus der Bildung im Ticker

Corona-Newsticker zur Bildung

News aus der Bildung im Ticker

 

Präsenzunterricht wieder möglich

Präsenzunterricht in der Weiterbildung ist ab dem 19. April 2021 mit Auflagen wieder gestattet. Es gilt eine Beschränkung auf maximal 50 Personen und eine Kapazitätsbegrenzung auf einen Drittel der Räumlichkeit, ebenso Masken- und Abstandspflicht.

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AGVS und BAZ aktualisieren Schutzkonzepte - Präsenzunterricht verboten

29. Oktober 2020 agvs-upsa.ch – Der Bundesrat hat die Massnahmen gegen die Corona-Pandemie per 28. Oktober verschärft. Das hat Auswirkungen für die Bildungseinrichtungen. Der AGVS und die Branchenlösung BAZ haben ihre Dokumente entsprechend auf den neusten Stand gebracht. 

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Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung für Lernende aufgehoben

3. Juni 2020 autoberufe.ch – In Abstimmung mit der schrittweisen Öffnung der Wirtschaft hat der Bundesrat am 20. Mai 2020 auch den schrittweisen Ausstieg aus den Covid-Massnahmen der Arbeitslosenversicherung beschlossen. Gleichzeitig hat das SECO die Arbeitsämter über die Handhabung von Kurzarbeit und Kurzarbeitsentschädigung informiert, die die beruflichen 

Grundbildungen betreffen.

 

Bund setzt Task Force zur Stärkung der Berufsbildung ein

7. Mai 2020 autoberufe.ch – Der Bund will auch unter den aktuell erschwerten Bedingungen dafür sorgen, dass möglichst viele Jugendliche per Anfang August 2020 eine Lehrstelle finden. Gleichzeitig sollen Lehrbetriebe ihre offenen Lehrstellen besetzen und damit ihren späteren Bedarf an qualifizierten Fachkräften decken können.

pd. Bundesrat Guy Parmelin hat dafür das Staatssekretariat für Bildung Forschung und Innovation SBFI beauftragt, zeitlich befristet bis Ende 2020 eine «Task Force Perspektive Berufslehre 2020» einzusetzen. Die Task Force hat im Wesentlichen die Aufgabe, die sich verändernde Situation auf dem Lehrstellenmarkt zu beobachten, zu analysieren und im Falle eines Ungleichgewichtes agil und effizient für geeignete Stabilisierungsmassnahmen zu sorgen. Ziel der Arbeiten ist es, Kantonen, Lehrbetrieben und Jugendlichen eine bestmögliche Unterstützung im Hinblick auf die Besetzung der Lehrstellen 2020 zu garantieren und die Akteure vor Ort zu stärken.


Schnuppern ab 11. Mai wieder möglich

6. Mai 2020 autoberufe.ch – In den letzten Monaten hatten Schülerinnen und Schüler aufgrund der Corona-Krise keine Möglichkeit, bei einem Garagenbetrieb direkt schnuppern zu gehen. Ab 11. Mai finden Schnupperlehren wieder statt. Der AGVS hat für Werkstätten Empfehlungen zusammengestellt.

cst. Schnupperlehren sind für das Automobilgewerbe von grosser Bedeutung. «Ohne Schnupperlehren werden kaum Lernende angestellt», weiss Olivier Maeder, beim AGVS verantwortlich für den Bereich Bildung. Umso grösser nun die Erleichterung, dass mit der ersten grossen Lockerungswelle ab 11. Mai in den Garagenbetrieben – neben dem Autoverkauf – auch wieder Schnupperlehren stattfinden können. «Nach zwei Monaten Unterbruch ist das für die Rekrutierung der Lernenden 2020 und auch für die Lernenden vom 2021 wichtig.»


Zu den Empfehlungen.


Jugendliche kommen auch dieses Jahr zu einem vollwertigen Berufsabschluss

4. Mai 2020 autoberufe.ch Bund, Kantone und Sozialpartner haben in den letzten Wochen die Grundlagen für ein national abgestimmtes Qualifikationsverfahren in der beruflichen Grundbildung erarbeitet. Zwischenzeitlich ist überall klar, wie die praktische Ausbildung geprüft wird.

Alle Details dazu gibt es hier.


SwissSkills 2020 werden in den Herbst 2022 verschoben

29. April 2020 autoberufe.ch – Die als Grossveranstaltung zwischen dem 9. und 13. September 2020 in Bern geplanten zentralen Schweizer Berufsmeisterschaften «SwissSkills 2020» werden bedingt durch die Corona-Pandemie in den Herbst 2022 verschoben. Der AGVS prüft, ob und in welcher Form er seine Berufsmeisterschaften durchführen kann.

Mehr Informationen gibt es hier.


Abrechnungsformular: Lernende müssen nicht mehr zwingend aufgeführt werden

21. April agvs-upsa.ch – Neu ist es zulässig, Lernende aufgrund deren tiefen massgebenden Löhne in allen Feldern des Antragsformulars für Kurzarbeit wegzulassen, wenn das Gesamtergebnis eine tiefere Entschädigung bewirkt. Hier geht es zu den Details und zu den Formularen.

20200421_symbolbild_lernender_klein.jpgcst/pd. Im neuen Formular für die Abrechnung von Kurzarbeit, die das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) Anfang Woche aufgeschaltet hat, können Lernende neu weggelassen werden. Dies wenn das Gesamtergebnis aufgrund deren tiefen massgebenden Löhne eine tiefere Kurzarbeitsentschädigung bewirkt, als wenn die Berechnung ohne Lernende erfolgt. Gleiches gilt für Personen mit massgebenden Entscheidungsbefugnissen und ihren Ehegatten.

In einem FAQ beantwortet das Seco verschiedene Fragen rund ums Ausfüllen des Antrags- und Abrechnungsformulars im Zusammenhang mit Covid-19. Dabei ist auch ein Beispiel der Abrechnung sowie der geforderten betrieblichen Unterlagen abgebildet. 

Hier geht es zu den Formularen für Kurzarbeitsentschädigung: Voranmeldung Kurzarbeit, Antrag und Abrechnung Kurzarbeitsentschädigung, FAQ.


FutureDay werden verschoben

20. April 2020, pd. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und der nicht absehbaren Lockerung der Distanzregeln sehen sich die Partnerorganisationen der futureDay leider gezwungen, die FutureDay 2020 zu verschieben. Die nächste Veranstaltung findet vom 21. Juni bis 25. Juni 2021 statt. 

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Fragen und Antworten zur Kurzarbeit für Lernende

16. April 2020, pd. Der Bundesrat hat den Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung (KAE) auf Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen, in Lehrverhältnissen oder im Dienste einer Organisation für Temporärarbeit ausgedehnt.

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Jetzt online schnuppern

15. April 2020 autoberufe.ch – Da aufgrund der Coronavirus Pandemie weder Schnupperlehren noch der AGVS-Eignungstest möglich sind, bietet der AGVS allen Interessierten die Möglichkeit, online zu schnuppern.

lh. Aufgrund des Notstandes hat der Bundesrat ausserordentliche Massnahmen beschlossen, die im Moment eine Schnupperlehre in einem Autoberuf nahezu verhindern. Auch ist die Durchführung des AGVS-Eignungstests zurzeit kaum möglich. Das soll dich jedoch nicht von einer Bewerbung abhalten. Wir hoffen, dass sich die Situation im Verlauf des Monats Mai wieder entschärft, so dass Schnupperlehren und Eignungstests wieder möglich sind. 

Damit du dir bis dann trotzdem einen Überblick verschaffen kannst, kannst du hier «Online-Schnuppern» und dir alle Informationen holen, die du benötigst. Wir hoffen, dir so einen ersten Einblick in die spannenden Berufe des Autogewerbes zu geben. Alle unsere acht Grundbildungen haben etwas ganz Besonderes an sich. Ob in der Werkstatt, im Büro oder im Lager, die Berufe sind vielfältig. In der Werkstatt führst du Diagnose, Wartungs- und Reparaturarbeiten durch, im Lager bist du verantwortlich für die Beschaffung der Ersatzteile und Zubehörartikel und im Büro erledigst du Arbeiten in verschiedenen Bereichen von Administration bis zu Kundendienst. 

Bei weiteren Fragen darfst du gerne AGVS-Beraterin Lisa Habegger kontaktieren. So ist sie erreichbar: Telefon 031 307 15 44 oder E-Mail lisa.habegger@agvs-upsa.ch.

 


Kaufmännische Grundbildung und Grundbildungen im Detailhandel – angepasstes Qualifikationsverfahren 2020

14. April 2020, pd. Kauffrau / Kaufmann EFZ: Der Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (SKKAB) hat entschieden, gemäss den genehmigten Richtlinien zu den «angepassten Qualifikationsverfahren» auf die Durchführung der mündlichen und schriftlichen Prüfungen im betrieblichen Teil der Abschlussprüfung zu verzichten und sich für die Erteilung des EFZ auf die betriebliche Erfahrungsnote abzustützen. Dementsprechend reicht der SKKAB-Vorstand einen Antrag zur Variante 1 beim SBFI ein.

Grundbildungen im Detailhandel: Bildung Detailhandel Schweiz (BDS) hat als national zuständige Organisation der Arbeitswelt für die beruflichen Grundbildungen im Detailhandel den Antrag gestellt, 2020 ausnahmsweise keine praktischen Prüfungen im Detailhandel durchzuführen und auf Erfahrungsnoten zu basieren (Variante 3A gemäss den gültigen Richtlinien).

Die aktualisierten Dokumente zu den angepassten Qualifikationsverfahren finden Sie auf der Website Berufsbildung 2030.

 


Gute Nachrichten für AGVS-Lehrabgänger

9. April 2020 autoberufe.ch – Der Bundesrat hat am Gründonnerstag die Lösungsvorschläge der nationalen Arbeitsgruppe QV 2020 abgesegnet. Der AGVS wird nun seinen Antrag für die Durchführung der technischen Grundbildungen einreichen, der ein verkürztes Qualifikationsverfahren mit weniger praktischen Posten vorsieht.

Mehr Informationen gibt es hier.

Hier geht es zu den Übersichten der verkürzten Qualifikationsverfahren.


Berufsprüfung für Automobildiagnostiker auf unbestimmte Zeit verschoben

6. April 2020, pd. Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus wird die Berufsprüfung vom 20. bis 30. April 2020 definitiv verschoben. Wann sie genau durchgeführt wird, ist noch offen.

Hier geht es zur offiziellen Mitteilung und hier geht es zum Bericht.

 

Qualifikationsverfahren 2020: So könnten die Prüfungen umgesetzt werden

1. April 2020 autoberufe.ch – Keine Prüfungen im schulischen Bereich und drei Varianten bei der Praktischen Arbeit (PA). Das sind die Vorschläge der Verbundpartner, um trotz Coronavirus-Krise die Qualifikationsverfahren 2020 durchführen zu können. Der Entscheid fällt am 9. April.
 
abi. Einig sind sich die Verbundpartner der Berufsbildung (Bund (SBFI), Kantone (SBBK) und Sozialpartner (SGV, SAV, SGB und Travail Suisse)) darin, dass die Kandidaten und Kandidatinnen bis zum Abschluss ihres Lehrvertrags ihr Qualifikationsverfahren absolviert haben sollten – trotz der Bundesratsentscheide zur Eindämmung des Coronavirus. Deshalb wurde Mitte März eine nationale Arbeitsgruppe beauftragt, einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Dieser liegt nun vor und ist «ein verbundpartnerschaftlicher Kompromiss», bei dem sämtliche Parteien Eingeständnisse gemacht hätten, wie aus einem Brief des Gewerbeverbands hervorgeht.
 
Vorgeschlagen wird, dass im schulischen Bereich (Berufskenntnisse und allgemeinbildender Unterricht) keine Prüfungen stattfinden. Die Abschlussnote soll basierend auf den Erfahrungsnoten ermittelt werden. Bei der Praktischen Arbeit können die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) hingegen aus drei Varianten eine auswählen. Aber: «Sie muss gesamtschweizerisch an allen Prüfungsorten unter Einhaltung der aktuellen Covid-19-Verordnung gleich durchführbar sein.» Folgende Varianten stehen zur Auswahl: 
  1. Individuelle praktische Arbeiten (IPA) oder dezentrale vorgegebene praktische Arbeiten (VPA) im Betrieb. 
  2. Zentrale VPA. 
  3. Basierend auf Erfahrungsnoten, qualitatives Zusatzelement: praktische Beurteilung durch Berufsbildner (Bewertungsraster).
Die Rahmenbedingungen für den Lösungsvorschlag waren klar: So müssen die aktuellsten Bundesratsentscheide zwingend eingehalten werden, damit die Gesundheit aller Akteure wie Kandidaten, Prüfungsexperten oder Prüfungsleiter geschützt werden kann. Ebenfalls muss die Wirtschaft die Abschlüsse akzeptieren – es darf also keine minderwertigen Zeugnisse oder Atteste 2020 geben. Zudem muss ein differenziertes Qualifikationsverfahren je nach beruflicher Grundbildung möglich bleiben und das QV muss gesamtschweizerisch umsetzbar sein.
 
Die OdA können nun ihre bevorzugte Variante der Praktischen Arbeiten beantragen. Dieser Antrag wird anschliessend von einer Expertengruppe geprüft und vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation genehmigt. «Wir werden am Mittwoch und Donnerstag mit einigen Chefexperten Kontakt aufnehmen, um die Varianten zu diskutieren», sagt AGVS-Geschäftsleitungsmitglied Olivier Maeder, der beim Verband die Bildung verantwortet. «Am Freitag werden wir kurzfristig die Kommission für Berufsentwicklung und Qualität B&Q einberufen und danach über die Beschlüsse informieren.»
 
Allerdings muss der Lösungsvorschlag der Verbundpartner noch politisch abgesegnet werden. Es kommt deshalb voraussichtlich am 9. April zu einem Spitzentreffen Berufsbildung unter der Leitung von Bundesrat Guy Parmelin. Der Gewerbeverband zeigt sich jedoch zuversichtlich, dass die Qualifikationsverfahren in der vorgeschlagenen Form durchgeführt werden können.
 

Parmelin: «Die Ausbildung der Lernenden liegt mir am Herzen»

20. März 2020 agvs-upsa.ch – Wie der Bundesrat an seiner Pressekonferenz am Freitag verkündete, stellt er für die Not leidende Wirtschaft weitere 32 Milliarden Franken zur Verfügung. Damit sollen auch die Lernenden unterstützt werden.

cst./pd. Die aktuelle Coronakrise bekommen alle Arbeitnehmenden zu spüren – auch die Lernenden. Vergessen werden sie in dieser Ausnahmesituation aber nicht: Wirtschaftsminister Guy Parmelin unterstrich an der Medienkonferenz den hohen Stellenwert, den die Berufslernenden einnehmen: «Betriebe sollen für ihre Lernenden auch Kurzarbeit beantragen können, um zu verhindern, dass diese ihre Lehrstellen verlieren.» Es könne nicht sein, sagte Bundesrat Guy Parmelin, dass einzelne Betriebe ihre Lernenden jetzt entlassen. «Ich betone das hier, weil mir unter anderem die Ausbildung der Lernenden am Herzen liegt.»

Was heisst das nun für die Betriebe? Neu soll der Arbeitsausfall, der aufgrund von Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus entsteht, «auch für Personen, die in einem Lehrverhältnis stehen, anrechenbar sein» – sprich für Lernende. Nach zahlreichen Negativ-Schlagzeilen in den letzten Tagen eine frohe Botschaft für die rund 8000 Lernenden im Schweizer Autogewerbe!

Für Garagisten und ihre Mitarbeitenden hat der AGVS zwei Factsheets mit den wichtigsten Informationen zu Kurzarbeit und Arbeitsrecht erarbeitet.


 

Covid-19: Qualifikationsverfahren in der beruflichen Grundbildung

19. März, pd. Im PDF erhaltet Sie Informationen betreffend den Qualifikationsverfahren in der beruflichen Grundbildung. Der AGVS wird mit dem SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) sowie dem sgv (Schweizer Gewerbeverband) Kontakt aufnehmen und Sie zeitnahe wieder informieren.

Weitere Informationen gibt es hier
 



Absage der Kompetenzbereichsprüfungen – Frühling 2020

18. März 2020, pd. Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus, können wir die Z-Kompetenzbereichsprüfungen vom 23. März 2020 bis 22. April 2020 definitiv nicht durchführen.

Weitere Informationen gibt es hier.

Hier gibt es zudem wichtige Informationen zu der Berufsprüfung Automobildiagnostiker - Fachrichtung Personenwagen.
 


Aufruf der Verbundpartner an die Berufsbildungsakteure

18. März 2020, pd. Die Verbundpartner der Berufsbildung (Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt) haben sich am Dienstag, 17. März 2020, auf ein gemeinsames, nationales Vorgehen geeinigt.

Hier sind die wichtigsten, allgemeinen Punkte der verbundpartnerschaftlichen Abmachung. 

Hier geht es zur Sprachregelung zum Coronavirus, verfasst von der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz.


Home-Office: Lernen trotz Unterrichtsabsage

16. März 2020 autoberufe.ch – In den Berufsschulen darf ab sofort kein Präsenzunterricht mehr stattfinden. Die Schüler sollen den Schulstoff am Unterrichtstag im Home-Office selbstständig lernen. Die Berufsbildner sind aufgefordert, ihre Lernenden dabei zu unterstützen.



abi. Das Coronavirus stellt die Berufsbildung auf den Kopf: Ab sofort darf bis mindestens am 19. April – in einigen Kantonen auch bis am 30. April – kein Präsenzunterricht mehr stattfinden. Auch die überbetrieblichen Kurse (üK) und die Angebote der höheren Berufsbildung sind vom Bundesratsentscheid betroffen. 

Die Berufsfachschulen müssen mit diesem Entscheid neue Wege gehen. Denn nur weil kein Präsenzunterricht stattfindet, heisst dies nicht, dass sie von ihrem Ausbildungsauftrag gegenüber den Lernenden entbunden sind, wie Olivier Maeder, Bereichsleiter Aus- und Weiterbildung und Geschäftsleitungsmitglied beim AGVS, sagt. Die Lösung: digitale Lehr- und Lernformen, also Fernunterricht, Arbeitsaufträge, virtuelle Klassenzimmer, usw. 

Priorität haben dabei in erster Linie die Abschlussklassen, die demnächst ihre Qualifikationsverfahren (QV) absolvieren. Die QV sollen Stand jetzt unbedingt stattfinden, damit im Sommer niemand seine Ausbildung ohne Abschluss beenden muss.

Wichtig: Nur weil Schultage an der Berufsfachschule ausfallen, heisst das nicht, dass die Lernenden nun einfach einen Arbeitstag im Betrieb mehr haben. «Vielmehr sollen sie die ausfallenden Schultage, wenn möglich und vom Kanton nicht anders kommuniziert, im Home-Office nutzen, um den Schulstoff aufzuarbeiten und die Aufträge der Schule zu bearbeiten», sagt Olivier Maeder. «Da gemäss Lehrvertrag der Betrieb die Verantwortung über den Lernenden hat, erfolgt die Home-Office-Schulung in Absprache mit dem zuständigen Berufsbildner.» Das gilt auch für alternative Lernorte. Davon betroffen sind rund 8000 AGVS-Lernende, die nun zwischen 1 bis 1,5 Tage pro Woche Home-Office machen werden.

Der praktische Unterricht der üK kann im Gegensatz zum Unterricht an der Berufsfachschule nicht ins Home-Office verlagert werden. Daher arbeiten die Lernenden in dieser Zeit im Betrieb.

Home-Office ist für viele Lernende unbekanntes Terrain. Die Ausbildner sind daher aufgefordert, sie möglichst zu unterstützen, zu motivieren und allenfalls zu betreuen, damit das Home-Office zum Erfolg wird. Eine Möglichkeit ist beispielsweise, dass sich die Ausbildner oder Betriebe zeigen lassen, was die Lernenden zuhause für die Schule gemacht haben. «Wichtig ist auch, Interesse zu zeigen und bei den Lernenden nachzufragen», sagt Olivier Maeder. 

Auch die Kurse der Business Academy sind vom Bundesratsentscheid betroffen. So werden vorerst bis am 19. April alle Kurse abgesagt. «Wir werden alle Teilnehmer diesbezüglich noch genauer informieren», betont Olivier Maeder.

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