Automobil-Fachmann/-frau: Kompetenzen werden erweitert

Grundbildung

Automobil-Fachmann/-frau: Kompetenzen werden erweitert

24. Februar 2020 agvs-upsa.ch – Der AGVS verstärkt sein Engagement für die Umwelt und hat die Fachbewilligung Kältemittel auch in die Grundbildung Automobil-Fachmann/-frau integriert. Zusätzlich zum EFZ muss neu auch ein Kompetenzausweis erworben werden.

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cst. Was beim/bei der Automobil-Mechatroniker/-in seit 2006 der Fall ist, trifft nun auch für den/die Automobil-Fachmann/-frau zu: Die Integration der Fachbewilligung für den Umgang mit Kältemitteln in die Ausbildung. Damit verstärkt der AGVS sein Engagement für die Umwelt und kann noch mehr Lernende für das Thema sensibilisieren. Denn Kältemittel (R134a und 123yf) sind Treibhausgase und schädlich, wenn sie in die Umwelt gelangen.

Der Weg zur Fachbewilligung sieht wie folgt aus: Neu absolvieren die Lernenden der beiden oben genannten Grundbildungen im 4. Semester in der Berufsfachschule eine theoretische Prüfung (KN-Umwelt). Diese dauert 60 Minuten und setzt sich aus 60 Fragen zusammen, die auf einer elektronischen Plattform beantwortet werden müssen. Die Lernenden dürfen dafür elektronische Lehrmittel zur Unterstützung beiziehen. Die theoretische Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 33 Punkte (Note 4.0) erzielt werden. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die jungen Berufsleute einen Kompetenzausweis – der jedoch seine Gültigkeit als Fachbewilligung Kältemittel nur hat, wenn auch die Schlussprüfung bestanden wird. Das heisst: Während bei den Automobil-Mechatronikern früher das EFZ als Fachbewilligung ausreichte, müssen nun die erwähnten Lernenden zusätzlich einen Kompetenzausweis erwerben.

Eine Neuerung gibt es auch in Bezug auf die Verordnung über die Fachbewilligung für den Umgang mit Kältemitteln (VFB-K) des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Ab dem 1. März 2020 tritt die überarbeitete Version in Kraft, die neu zwei Anwendungsbereiche vorsieht: «Klimaanlagen, die in Strassenfahrzeugen, Land- oder Baumaschinen» verwendet werden, sowie «andere Geräte und Anlagen, die der Kühlung, Klimatisierung oder Wärmegewinnung» dienen. Der AGVS als Träger der Fachbewilligung für den Umgang mit Kältemittel ist verantwortlich für den Bereich Klimaanlagen (Fachbewilligung Kältemittel «Klimaanlagen in Fahrzeugen»), während der Schweizerische Verband für Kältetechnik für andere Geräte und Anlagen zuständig ist (Fachbewilligung Kältemittel «stationäre Kälteanlagen»).
 

 

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In seiner Funktion zeichnet sich der AGVS verantwortlich für die Prüfungsstellen sowie die Koordination und Überwachung der Fachprüfungen. In einem Prüfungsreglement werden die Modalitäten der theoretischen und praktischen Prüfung geregelt. Erarbeitet wurde dieses gemeinsam mit dem Dachverband AM Suisse, der die Fachbewilligung jedoch nicht in den Grundbildungen der Land- und Baumaschinemechaniker integriert hat. 

Der Dachverband AM Suisse wird die meisten Absolventen haben, welche nach dem Abschluss einer Grundbildung die Fachbewilligung für den Umgang mit Kältemittel nach der überarbeiteten Verordnung und dem neuen Prüfungsreglement abschliessen werden; der VSCI sowie der AGVS hingegen nur wenige.

Weitere Informationen gibt es hier.
 
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